Es dauerte mehr als eine Generation, bis in Deutschland nach 1945 ein größeres öffentliches Interesse an den historischen Stätten des nationalsozialistischen Terrors entstand. Nach der anfänglich vorherrschenden Verdrängung, Bagatellisierung und Entwirklichung des Tatbestandes und des Ausmaßes der NS-Verbrechen entwickelte sich in der Bundesrepublik seit den späten 1970er-Jahren langsam eine Art Gedenkstättenbewegung heraus. An den „authentischen“ Orten von Unrecht, Willkür und Terror bildeten sich häufig Initiativen engagierter Bürger:innen, nicht selten auch von einer abwehrenden lokalen Haltung gegenüber einer Aufklärung der Geschichte dieser Verfolgungsstätten motiviert.
In Schleswig-Holstein hatte diese Kontinuität des Beschweigens einen besonderen, doppelten historischen Kontext: Die einst preußische Provinz zählte vor 1933 zu den Kernländern des nationalsozialistischen Aufstiegs; nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes 1945 und der im Jahr darauf erfolgten Neugründung des Landes Schleswig-Holstein zählte es lange zu den Regionen, die von „Renazifizierung“ und etlichen Skandalen um personelle Kontinuität von NS-Tätern:innen geprägt waren. Erst mit der langsamen Überwindung dieser Hypotheken im Zuge des Generationenwandels öffnete sich ein Raum für ein breiteres öffentlichkeitswirksames Forschen, Gedenken und Erinnern. Dabei war die Wegstrecke von der späten Gründung „arbeitender“ Gedenkstätten ab 1990 bis hin zur Konstituierung einer politischen Interessenvertretung derselben im Jahre 2012 weit.


Gedenkort „Arbeitserzierhungslager Nordmark“ in Kiel-Russee (Foto: Henrik Matzen)


Gedenkstätte Gudendorf (Foto: Henrik Matzen)
Von den Anfängen bis zur Etablierung
Orte des „stillen Gedenkens“, also ohne aktive Aufklärungs- und Bildungsarbeit zu den örtlichen Verbrechen, entstanden auch in Schleswig-Holstein vereinzelt bald nach 1945. So etwa das Mahnmal für die Opfer des Naziregimes in Itzehoe (1946), das Mahnmal und die spätere Gedenkstätte für sowjetische Kriegsgefangenen in Gudendorf (1946/1962), das Mahnmal für die Opfer der „Cap Arcona“-Katastrophe in Neustadt in Holstein (1948) und der Gedenkort für die Opfer des Zwangsarbeitslagers in Ladelund (1950). Diese frühen erinnerungskulturellen Zeichensetzungen gingen – wie in Itzehoe und Neustadt – teils auf Überlebende des NS-Zivilisationsbruchs zurück, teils – wie in Gudendorf und Ladelund – auf staatliche oder kirchliche Entscheidungen. Seit den frühen 1980er-Jahren fanden sich dann an der geschichtlichen Aufklärung und Dokumentation der Verbrechen interessierte Bürger*innen zusammen, um dauerhaft lokale Stätten des Terrors ins öffentliche Bewusstsein zu holen. Dies ist ein gesellschaftlicher und politischer Prozess, der bis heute andauert und den maßgeblichen Hintergrund für die Entstehung der LAGSH bildet.
Die Gründung der Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Husum-Schwesing (1987), Rendsburg (Jüdisches Museum, 1988), Neustadt in Holstein (1990), Ladelund (1990), Harrislee (1998), Kaltenkirchen (2000), Ahrensbök (2001), Kiel (AEL: 2003/Flandernbunker: 2001) und Friedrichstadt (2003) markiert die schleswig-holsteinische Etablierungswelle von Gedenkstätten, die größtenteils als aktive Erinnerungs- und Lernorte mit Dauerausstellung, Personal und Bildungsangeboten tätig sind. In den letzten beiden Jahrzehnten folgten weitere Gründungen von Gedenkstätten und Erinnerungsinitiativen in Lübeck, Quickborn, Itzehoe, Ahrensburg und Pinneberg. Mit einer pluralen Trägerschaft von Vereinen, Kirchen und der kommunalen Ebene bilden die „arbeitenden“ Gedenkstätten die Grundlage des Gedenkens, Erinnerns und Lernens an den historischen Orten.
Vereinsgründung
Mit der steigenden Zahl aktiver Gedenkstätten wurde das Problem fehlender finanzieller Grundausstattungen immer drängender. 1996 wurde das Thema Gedenkstättenförderung erstmals in den Landeshaushalt Schleswig-Holsteins aufgenommen; die Mittel waren zunächst nur der anteiligen Finanzierung der KZ-Gedenk- und Begegnungsstätte Ladelund gewidmet. Mit der Gründung der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten (BGSH) im Jahre 2002 waren Hoffnungen auf eine verbesserte Basisfinanzierung der Einrichtungen verbunden, die sich allerdings über ein Jahrzehnt lang nicht erfüllten.Die Anfänge einer Vernetzung und organisatorischen Bündelung der gewachsenen Gedenkstättenszene und Erinnerungsinitiativen liegen so einerseits im zusehends steigenden Druck, sich mit Blick auf eine nötige politische Interessenvertretung selbst zu organisieren, andererseits im Bedürfnis, sich über engeren fachlichen und politischen Austausch gemeinsam weiterzuentwickeln. Die Landesgedenkstättentagung, die erstmals 2000 organisiert wurde, war und ist hierfür das wichtigste Veranstaltungsformat. Inzwischen finden die Tagungen jährlich statt, im zweijährigen Rhythmus als Gemeinsame Gedenkstättentagung Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Im Rahmen der Landesgedenkstättentagung im November 2006 schlossen sich die Träger der historischen Orte informell zum „Arbeitskreis schleswig-holsteinische Gedenkstätten“ zusammen. Gemeinsam mit der BGSH entwickelten sie ein gemeinsames Logo und eine darauf basierende einheitliche Beschilderung für die Gedenkstätten im Bundesland. Zudem erarbeiteten sie einen im Mai 2011 vorgestellten Flyer als Erstinformation zu den Gedenkstätten, denn die wachsende Zahl von Einrichtungen bedurfte jetzt einer Übersicht, was 2012 auch mit einer neuen Website der Bürgerstiftung ermöglicht wurde. Der Schritt zur förmlichen Vereinsgründung geschah dann am 21. April 2012, als zehn Gedenkstätten mit weiteren Akteuren den eingetragenen Verein „Landesarbeitsgemeinschaft Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein“ gründeten und damit die systematische Interessenvertretung der Bildungseinrichtungen an historischen Orten der NS-Verbrechen begannen. Seit ihrer Gründung ist die LAGSH enger Partner der BGSH.


Der Gründungsvorstand der LAGSH am 21. April 2012 in Kiel (v.l.n.r.): Dr. Harald Schmid, Karin Penno-Burmeister, Dr. Jens Rönnau, Uta Körby, Dr. Christian Walda, Wilhelm Lange, Dr. Stephan Linck, Eckhard Colmorgen. (Foto: Dr. Henning Repetzky)

Mitgliederversammlung am 18. April 2026 in der Gedenkstätte Ahrensbök (Foto: Dr. Harald Schmid)
Die LAGSH heute
Inzwischen sind 18 Gedenkstätten, Lernorte und Initiativen Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft, zudem neun weitere Organisationen. Ein vierköpfiger ehrenamtlicher Vorstand leitet den Verein, beraten wird er von einem elfköpfigen Beirat. Die LAGSH finanziert sich von Mitgliedsbeiträgen, einer institutionellen Förderung durch die BGSH sowie Projektmitteln.
Das Spektrum der Aufgaben und Angebote reicht von der jährlichen Mitgliederversammlung über Exkursionen zu Gedenkstätten in anderen Bundesländern bis hin zu Workshops und Regionalkonferenzen. Jährliche Kooperationsformate sind die Landesgedenkstättentagungen, das Gedenken an Kapitulation, Kriegsende und Befreiung 1945 im Rahmen des Initiativkreises Gedenktag 8. Mai in Schleswig-Holstein ebenso wie das Forum Demokratie und Erinnerungskultur. Die LAGSH bietet auch die Wanderausstellung: „Das Gedächtnis des Landes. Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein“ zur Ausleihe an.
Neben der BGSH arbeitet die Landesarbeitsgemeinschaft eng mit der Landesregierung und dem Landesbeauftragten für politische Bildung sowie weiteren Trägern der politischen Bildung zusammen. Auch die kommunale Ebene hat in den letzten Jahren an Bedeutung für die Arbeit der LAGSH gewonnen, zum Beispiel durch die Einrichtung von Koordinationsstellen zur Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Kreis Pinneberg und in Lübeck. Zur bundesweiten Interessenvertretung ist die Landesarbeitsgemeinschaft Mitglied des Verbands der Gedenkstätten in Deutschland e.V. (VGD) und gehört zum Netzwerk der Coalition for Pluralistic Public Discourse (CPPD).
